FAQ

Wie und bis wann muss ich meine Master-Arbeit anmelden?

Sie müssen das geplante Thema der Masterarbeit auf dem Anmeldungsformular einreichen. Der Prüfungsausschuss bestätigt dieses Thema daraufhin schriftlich und legt Bearbeitungsbeginn, Bearbeitungsfrist und die betreuenden Prüferinnen oder Prüfer fest. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss in der 23. Woche des 3. Studienplansemesters.

Wann kann ich mich für die Master-Arbeit anmelden?

Die Anmeldung kann erst erfolgen, wenn Sie mindestens 60 Leistungspunkte und den erfolgreichen Abschluss des 1. und 2. Fachsemesters nachweisen können. In Ausnahmefällen ist auch die Zulassung möglich, wenn ein Modul des 1. oder 2. Semesters noch nicht absolviert wurde, aber der Abschluss bis zum 4. Semester zu erwarten ist.

Wie lange habe ich für die Master-Arbeit Zeit?

Die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit umfasst 22 Wochen. Abgabetermin ist Ende der 22. Woche des 4. Studienplansemesters. Weitere Informationen zur Master-Arbeit und dem begleitenden Kolloquium sind der Studien- und Prüfungsordnung zu finden.

Gibt es während des Master-Studiums praktisch orientierte Studienphasen?

Ja, während des Masterstudiums sind im 2. und 3. Semester Projekte in enger Zusammenarbeit mit einem Unternehmen von den studentischen Gruppen teamorientiert durchzuführen. Hier geht es explizit um die Umsetzung und Anwendung des vermittelten Wissens an praktisch relevanten Fragestellungen eines Betriebes. Die Studierenden somit gefordert, eine IT-Lösung zu entwickeln, welche den Anforderungen des betrieblichen Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit gerecht wird.